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Einladung zur Pflanzenschutzgerätekontrolle
vom 07.04. – 17.04.2025
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> Telefonisch oder per Mail
(07173) 9249525 - m.scharfenecker@bopp-technik.de
Der Gesetzgeber schreibt die Pflichtkontrolle von Pflanzenschutzgeräten alle 6 Kalenderhalbjahre vor.
Abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen bringt Ihnen die jährliche Kontrolle folgende zusätzliche Vorteile:
✔ Gewissheit über die zuverlässige Funktion Ihres Gerätes
✔ Keine Ungenauigkeiten der Ausbringmenge
Nur 1 % Abweichung führt zu erhöhtem Pflanzenschutzmittelverbrauch und Minderertrag. Dies ist in der Regel mehr als der Aufwand einer gesamten Prüfung